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Gleichbehandlungsberichte der Privatwirtschaft

Seit 2004 wird alle 2 Jahre über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz berichtet.

Der gemeinsame Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2020 und 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien und dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, enthält:

Der gemeinsame Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2018 und 2019, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen und Integration und der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, enthält: