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Leistungsvereinbarungen

Jede öffentliche Universität schließt alle drei Jahre mit dem Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) eine Leistungsvereinbarung (LV) ab.

Mit vollständigem Inkrafttreten des Universitätsgesetzes im Jahr 2004 wurden die staatlichen Universitäten vollrechtsfähige Personen des öffentlichen Rechts mit einer weitreichenden, verfassungsrechtlich garantierten Autonomie. Sie agieren seither selbstständig, auch wenn sie von der öffentlichen Hand (Bund) finanziert werden (Details, siehe Universitätsfinanzierung).

Leistungsvereinbarungen als öffentlich-rechtliche Verträge mit wechselseitigen Verpflichtungen

Grundlage für die institutionelle Finanzierung durch den Bund bilden die Leistungsvereinbarungen (LV). Das sind öffentlich-rechtliche Verträge, die das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) gemäß § 13 Universitätsgesetz (UG) dazu alle drei Jahre mit jeder der insgesamt 23 öffentlichen Universitäten abschließt. Sie beinhalten unter anderem konkrete, inhaltliche Zielwerte – u.a. für die Prüfungsaktivität, das Betreuungsverhältnis und die Forschungsbasisleistung, die auch relevant für das Ausmaß des zugewiesenen Budgets sind. Die LV legen aber auch darüberhinausgehende konkrete, „strategische Ziele, leitende Grundsätze und Aufgaben“ (§ 13 Absatz 1 Ziffer 1 Universitätsgesetz) fest.

2025 - 2027: Siebte Leistungsvereinbarungsperiode mit einem deutlichen Budget-Plus und mehr Verbindlichkeit

Die ersten LV wurden 2007 für die Periode 2007 bis 2009 abgeschlossen, die derzeit geltenden LV gehören folglich zur mittlerweile siebten Periode. Sie wurden Ende 2024 erfolgreich für die Periode 2025 bis 2027 abgeschlossen, erstmals auch für die Interdisciplinary Transformation University (IT:U), die neue technische Universität in Linz. Sie sehen vor, dass die Universitäten 2025 bis 2027 16 Milliarden Euro erhalten, um 3,9 Milliarden Euro mehr als bisher, was einer Steigerung von 31,7 Prozent im Vergleich zur letzten Leistungsvereinbarungsperiode (LV-Periode – 2022 bis 2024) darstellt. Damit wird der Wachstumspfad der vergangenen Jahre weiter fortgesetzt.

Von den insgesamt 16 Mrd. Euro werden 14,5 Mrd. Euro über die Leistungsvereinbarungen an die Universitäten vergeben. Das restliche Budget ist für spezielle Zuweisungen vorgesehen (z.B. für zahlungswirksame Bauvorhaben oder Aufwendungen für den klinischen Mehraufwand an Medizinischen Universitäten) die bis Ende 2027 getätigt werden müssen.

Für die einzelnen Universitäten fällt das Budget-Plus unterschiedlich aus. Es liegt zwischen 27 und 32,7 Prozent – je nach spezifischer Situation an der jeweiligen Universität. Sie verpflichten sich in ihren LV bestimmte Zielwerte zu erfüllen, die mit dem BMBWF ausverhandelt wurden und auf denen des Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan (GUEP) aufbauen.

LV 2025 bis 2027: Die „neue“ Universitätsfinanzierung zum dritten Mal

Die LV-Periode 2025 bis 2027 ist die dritte, in der die „neue“ Universitätsfinanzierung umgesetzt wird. Diese wurde ja im Frühjahr 2018 durch Neufassung des § 12 Universitätsgesetzes (UG 2002) auf völlig neue Beine gestellt. Seither wird ein Großteil des Universitätsbudgets nach bestimmten Zielwerten bzw. Indikatoren vergeben.

2025 bis 2027: Zwei Drittel des Budgets fließt in Life Sciences & MINT

Wenn man sich ansieht, in welche Wissenschaftsfelder das Budget der Universitäten über die Leistungsvereinbarungen 2025 bis 2027 verteilt wird, ergibt sich folgendes Bild: jeweils rund ein Drittel entfallen auf die Life Sciences inklusive Medizin (5,3 Mrd. Euro bzw. 36,4 Prozent) und MINT, das heißt Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (4,7 Mrd. Euro bzw. 30,2 Prozent). Das sind genau die Bereiche, auf die die Leistungsvereinbarungen 2025 bis 2027 auch inhaltlich gezielt ihren Fokus legen.

Zentrales Ziel: die signifikante Verbesserung der Studien-, Lehr- und Forschungsbedingungen

Das gelingt, indem an den wichtigsten Stellschrauben für Qualitätssteigerung angesetzt wird: die Steigerung der Prüfungsaktivität (16 ECTS-Punkte pro Studienjahr werden absolviert), die nachhaltige Verbesserung der Betreuungsverhältnisse, durch die Stärkung der Studierenden- und Lehrendenzentriertheit, die Verbesserung der Karrieremöglichkeiten sowie den Ausbau von Forschungsschwerpunkten. 

Gerade die Prüfungsaktivität hat sich seit Umsetzung der studierendenbezogenen, kapazitätsorientierten Universitätsfinanzierung ab 2019 nachweislich verbessert. Sie lag zuvor im Studienjahr 2016/17 bei 57 Prozent und ist im Studienjahr 2023/24 bereits um sieben Prozentpunkte auf 64 Prozent und damit auf dem bisherigen Höchststand angestiegen. Bis 2027 soll sie weiter auf 66 Prozent wachsen. Bis dahin sollen also zwei Drittel aller belegten (ordentlichen) Studien prüfungsaktiv betrieben werden.

Ähnliches gilt für die Betreuungsverhältnisse. Auch sie konnten seit 2019 nachhaltig verbessert werden. Entfielen damals auf eine Lehrende bzw. einen Lehrenden 42 Studierende, sind es heute etwas mehr als 37.

Konkrete, inhaltliche Ziele für jede Universität

Die LV enthalten gemäß § 13 Absatz 2 UG konkrete inhaltliche Zielsetzungen in folgenden Bereichen, die sie bis zum Ende der LV-Periode erreichen sollen.

  • Strategische Ziele, Profilbildung, Universitäts- und Personalentwicklung: Es ist anzuführen, welche langfristigen Ziele eine Universität in der laufenden LV-Periode erreicht werden sollen. Das gilt besonders für die Ziele der Personalentwicklung. Deshalb leiten sich diese Ziele auch aus den Universitätsentwicklungsplänen und den Wissensbilanzen ab.
  • Forschung sowie Erschließung der Künste: Die LV zielen darauf ab, dass die Universitäten ganz gezielt Forschungsschwerpunkte zur „Profilbildung“ setzen. Dahinter steht der Gedanke, dass jede sich auf ihre Stärken konzentrieren und diese bestmöglich für den gemeinsamen Wissenschaftsstandort Österreich einbringen soll. Schließlich findet Spitzenforschung im globalen Wettbewerb statt.
  • Studien und Weiterbildung: Die LV enthalten Maßnahmen, wie Universitäten ihren Studienbetrieb und ihre Weiterbildungsaktivitäten beurteilen und weiterentwickeln können. Außerdem führen sie die Anzahl an Studienplätzen an, die eine Universität in einer Fächergruppe jedenfalls anbieten muss. Das gilt auch für die Anzahl an Studienplätzen für Studienanfänger:innen, die unter das Management der Zugangsregelungen fallen.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Studierbarkeit: Die LV beinhalten ein breites Spektrum an quantitativen und qualitativen Maßnahmen, um strukturelle Hürden zu verringern und die Studierbarkeit zu verbessern. Sie setzen dabei beim gesamten „Student Life Cycle“ an.
  • Angebote für berufstätige Studierende
  • Gesellschaftliche Zielsetzungen: Die Universitäten haben ihren Beitrag zur Entwicklung der Gesellschaft zu formulieren. Das geschieht etwa durch Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in leitenden Positionen, zur gezielten Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses oder zum Ausbau von gesellschaftlich relevanten Kunst-, Kultur- und Forschungsbereichen (Bsp. NachhaltigkeitDigitalisierung). Auch der Wissenschafts- und Technologietransfer durch akademische Ausgründungen (Spin-Offs) zur Stärkung der sozialen Dimension.
  • Erhöhung der Internationalität und Mobilität durch Maßnahmen wie den Ausbau mehrjähriger Kooperationen mit anderen Hochschuleinrichtungen und Forschungseinrichtungen oder durch die verstärkte Teilnahme an Austauschprogrammen wie Erasmus+ oder anderem. In den LV sind daher auch konkrete Zielwerte über die Mobilität der Studierenden und der Wissenschaftler/innen enthalten.
  • Interuniversitäre Kooperationen und Kooperationen
  • Festlegung von Indikatoren, um messen zu können, ob und inwieweit die in den Leistungsvereinbarungen festgesetzten Ziele auch erreicht wurden.
  • Maßnahmen bei Nichterfüllung, wenn die in den LV vereinbarten Ziele nicht erreicht werden. Gegebenenfalls sind gemeinsam Korrekturen vorzunehmen. Im Bereich der sozialen Dimension ist ein Budgeteinbehalt in Höhe von rund 67 Mio. Euro vorgesehen, der nach erfolgreicher Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen im dritten Jahr (aktuell 2027) ausbezahlt wird.

Inhaltliche Schwerpunkte 2025 bis 2027: Attraktivierung der Forschungskarrieren, Künstliche Intelligenz, Stärkung der Medizin und der Wissenschaftskommunikation

Auch die aktuellen Leistungsvereinbarungen 2025 bis 2027 setzen gezielte inhaltliche Schwerpunkte. Sie umfassen neben den klassischen Themenfeldern MINT, Digitalisierung und Nachhaltigkeit unter anderem:

  •  die Attraktivierung von wissenschaftlichen Karrierewegen: Dabei ist die Erhöhung des Anteils entfristeter Beschäftigungsverhältnisse, insb. des drittmittelfinanzierten wissenschaftlichen Personals (Postdocs), an den öffentlichen Universitäten ein zentrales Ziel. Es geht aber auch um die Definition neuer wissenschaftlicher, zukunftsorientierter Verwendungsbilder, das Aufzeigen neuer Karrieremöglichkeiten bis hin zur generellen Erweiterung der Leistungsbeurteilungskriterien für wissenschaftlichen Karrieren, in der neben Forschungs-, auch Lehrtätigkeiten und Outreach-Aktivitäten entsprechend berücksichtigt werden.
  • Künstliche Intelligenz: 2025 bis 2027 sollen nicht nur das Schulungs- und Weiterbildungsangebot für Studierende und Lehrende sowie die geltenden Standards für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) (Stichwort: wissenschaftliche und künstlerische Integrität) weiter ausgebaut werden. Es geht auch darum, eine gemeinsame technische Umgebung zu schaffen für die Nutzung von KI-Anwendungen zu schaffen, auf die alle Universitäten Zugriff haben. Außerdem soll die vorhandene KI-Expertise in Lehre und Forschung durch die Gründung neuer und das Vorantreiben bestehender Kooperationen noch stärker gebündelt werden.
  • Med-Impuls 2030 wird weiter konsequent umgesetzt: Bereits in den Leistungsvereinbarungen 2022 bis 2024 wurde mit der Umsetzung des Investitionsprogramms „Med-Impuls 2030“ zur Weiterentwicklung und Stärkung der Medizin begonnen. Es wird nun 2025 bis 2027 weiter fortgesetzt.  Dazu zählt insbesondere der weitere Ausbau von Studienplätzen in der Humanmedizin, die generelle Weiterentwicklung des Medizinstudiums und die Attraktivierung der Allgemeinmedizin. Auch das neue universitätsübergreifende klinische Institut für Infektionsforschung, das Ignaz-Semmelweis-Institut, das Anfang 2025 offiziell seinen Betrieb aufgenommen hat, wird darüber finanziert.
  • Wissenschaftskommunikation erstmals expliziter LV-Schwerpunkt: Wissenschaftskommunikation und Science Engagement zählen schon immer zu den Kernaufgaben der Universitäten im Rahmen ihrer Dritten Mission und waren auch immer in den Leistungsvereinbarungen enthalten. Diesmal sind sie aber erstmals ein ausgewiesener Schwerpunkt. Dabei geht es insbesondere um die Intensivierung sowohl der universitätseigenen Outreach-Maßnahmen als auch der Beteiligung an zentralen BMFWF-Initiativen (z. B. an der Info-Plattform Entdecke.DNAustria oder den Wissenschafts- und Demokratiebotschafter:innen). Dazu zählt insbesondere aber auch, dass Wissenschaftskommunikation und Science Engagement bei der Neugestaltung und Attraktivierung der Forschungskarrieren sowie auch in Lehre und Studium stärker berücksichtigt werden sollen. Ziel ist, dass alle Studierenden, Lehrenden und Forschenden im Laufe ihres Studiums bzw. ihrer universitären Tätigkeit damit in Berührung kommen und selbst ihren Beitrag zur Stärkung des Wissenschafts- und Demokratievertrauens in Österreich leisten sollen.

Begleitung der Leistungsvereinbarungen

Wie schon in den vergangenen LV-Perioden finden mindestens zwei Mal pro Jahr zwischen dem BMFWF und jeder der 22 öffentlichen Universitäten Begleitgespräche zu haben. Sie haben zum Ziel, sich regelmäßig über den Stand der Erreichung der Zielsetzungen in den LV auszutauschen und gegebenenfalls Kurskorrekturen vorzunehmen.

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