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Sprachliche Gleichbehandlung

Sprache als wesentlicher Bestandteil der Gleichstellungspolitik

Mit Artikel 7 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes verpflichten sich Bund, Länder und Gemeinden zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Sprache spielt dabei eine zentrale Rolle: Ziel ist eine inklusive und sichtbare Ansprache aller Geschlechter.

Die öffentliche Hand trägt hier eine besondere Verantwortung – als Gesetzgeberin, Arbeitgeberin und gesellschaftliches Vorbild. Neben der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen und konkreter Maßnahmen gehört dazu auch eine bewusste, geschlechtergerechte Sprachpraxis.

Beispiele für geschlechtergerechte Formulierung

Die deutsche Sprache bietet verschiedene Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren, beispielsweise durch Paarformen oder geschlechtsneutrale Ausdrücke.

Geschlechtersensible Formulierungen

Explizit geschlechtersensible Formulierungen umfassen verschiedene Schreibweisen wie den Doppelpunkt („Mitarbeiter:innen“), den Genderstern („Mitarbeiter*innen“) oder den Unterstrich („Mitarbeiter_innen“), um alle Geschlechter sichtbar zu machen und sprachlich einzubeziehen. Die Verwendung dieser Varianten wird in Praxis und Fachöffentlichkeit unterschiedlich bewertet, zum Beispiel im Hinblick auf Lesbarkeit, Verständlichkeit und digitale Barrierefreiheit.

Paarform

Bei der Paarform werden die weibliche und die männliche Form explizit genannt. Dies kann durch Konjunktionen („und“, „oder“) oder durch einen Schrägstrich erfolgen. Für ausgeschriebene Formen wird empfohlen, die feminine Form an erster Stelle zu nennen. Dies trägt zur Sichtbarmachung von Frauen in der Sprache bei und entspricht den Zielen einer geschlechtergerechten Formulierung.

Beispiele:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kolleginnen oder Kollegen

Eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter, eine Kollegin / ein Kollege, die Ärztin / der Arzt

Weitere geschlechtsneutrale Formulierungen & Umformulierungen

Geschlechterneutrale Formulierungen beziehen sich auf ein Kollektiv oder ein Individuum ohne dabei ein Geschlecht gezielt anzusprechen. Häufig können bestehende Personenbezeichnungen durch neutrale Begriffe, bzw. Umformulierungen, ersetzt werden, beispielsweise:

Beispiele:

  • Bedienstete, Beschäftigte oder die Belegschaft (statt „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“)
  • Leitung (statt „Leiterin und Leiter“)
  • alle (statt „jede und jeder“)
  • niemand (statt „keiner“)
  • die Studierenden (statt „die Studentinnen und Studenten“)
  • die Verantwortlichen (statt „der oder die Verantwortliche“)
  • die Lehrkraft (statt „Lehrerin und Lehrer“)
  • die Person, die Personen

Zusätzlich gibt es neutrale Stammformen, die weder in eine männliche noch in eine weibliche Form gebracht werden können, etwa: „das Mitglied - die Mitglieder“.

Weiterführende Informationen

Empfehlungen für den deutschen Sprachraum

Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist ein zwischenstaatliches Gremium. Er wurde von den staatlichen Stellen damit betraut, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu wahren und das orthografische Regelwerk bei Bedarf weiterzuentwickeln. Seine Empfehlungen zur geschlechtergerechten Sprachanwendung finden Sie hier:

Geschlechtergerechte Schreibung: Erläuterungen, Begründung und Kriterien vom 15. Dezember 2023 (rechtschreibrat.com)

Legistische Richtlinien

In den „Legistischen Richtlinien“, dem Handbuch der Rechtssetzungstechnik, finden sich Ausführungen zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern in rechtlichen Dokumenten.

Weitere Informationen:
Legistische Richtlinien (Bundeskanzleramt, Verfassungsdienst)

Informationen der Gleichbehandlungsanwaltschaft

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) bietet Informationen und Empfehlungen zum geschlechtergerechten und inklusiven Sprachgebrauch, u.a. auch zum Thema Geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen: Sprachgebrauch - Gleichbehandlungsanwaltschaft