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ECTS-System

ECTS ist die Abkürzung für European Credit Transfer and Accumulation System – das europäische Erfassungssystem für zu erbringende und erbrachte Leistungen von Studierenden. Sie sollen dadurch international lesbar und vergleichbar gemacht und die Anerkennung derselben  erleichtert werden. Dies kann sich förderlich auf die Bereitschaft von Studierenden, selbst einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, auswirken. Das ECTS stellt eines der zentralen Instrumente zur Erreichung der in der Bologna-Erklärung 1999 definierten Ziele dar.

Idee und Konzeption

Das ECTS wurde im Rahmen eines Modellversuchs der Europäischen Union von 1989 bis 1997 entwickelt. Dieser war ein Teil des EU-Mobilitätsprogramms ERASMUS.

Primäres Ziel des Systems war zunächst, den Transfer von Studienleistungen maßgeblich zu erleichtern. Im Laufe der Zeit etablierte sich ECTS aber zunehmend auch zu einem Qualitäts- und Transparenzinstrument. Damit wird  in Form von sogenannten ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS-Credits) abgebildet, wie viel Aufwand – also geschätzte Lernzeit und geschätztes Lern-/Arbeitspensum   („Workload“) – Studierende durchschnittlich für ein bestimmtes Lernergebnis („Learning Outcome“) erbringen müssen. Gleichzeitig drücken die im ECTS-basierten Studienprogramm (Curriculum) formulierten Lernergebnisse aus, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten Studierende am Ende eines Lernprozesses (z.B. einer Lehrveranstaltung, eines Moduls oder eines gesamten Studiums) erworben haben sollen.

Der Workload setzt sich dabei aus sämtlichen Lernaktivitäten zusammen, die Teil eines Studiums sind und mittels einer Leistungskontrolle überprüft werden.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Teilnahme an Lehrveranstaltungen
  • Absolvierung von Praktika
  • Selbststudium (Bibliotheksarbeit oder Studienarbeit zu Hause)
  • Prüfungsvorbereitung
  • Abschlussarbeiten und Abschlussprüfungen

ECTS-Anrechnungspunkte geben keine Auskunft über den Lerninhalt, die Lernergebnisse oder die erworbenen Kompetenzen der Studierenden. Vielmehr werden ECTS-Anrechnungspunkte auf Basis der definierten Lernergebnisse berechnet.
Ein ECTS-Anrechnungspunkt steht für 25 Echtstunden á 60 Minuten an tatsächlichem Arbeitsaufwand seitens des/der Studierenden. Der Arbeitsaufwand eines Studienjahres wird für eine Vollzeitstudentin/einen Vollzeitstudenten mit 60 ECTS-Anrechnungspunkten bemessen. Das entspricht einem tatsächlichen Arbeitsaufwand von ca. 1.500 Stunden.

Zentrale Elemente

Die ECTS Anwendung wird durch bestimmte Formulare/Tools unterstützt:

  • Vorlesungsverzeichnis („course catalogue“)
  • Lernvereinbarungen („learning agreements“)
  • Leistungsübersicht („transcript of records“)

Diese Elemente, aber auch die Erläuterung von Lernergebnissen, werden im ECTS Leitfaden 2015 der Europäischen Kommission beschrieben, welcher bis zum Jahr 2027 einer Überarbeitung unterzogen werden wird.

Ziele von ECTS

Durch die Anwendung von ECTS sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • kürzere Real-Studienzeiten
  • besser überschaubare Studien- und Prüfungsanforderungen, die auf Basis der an Lehrveranstaltungen gebundenen ECTS-Credits erstellt werden.
  • lernprozessbegleitende Leistungskontrollen als Orientierungshilfe für die Studierenden
  • Transparenz hinsichtlich der Arbeitsbelastung der Studierenden
  • eine erhöhte Planungssicherheit für Studierende durch exakte Angabe der zu absolvierenden Module und der zu erbringenden Leistungsnachweise
  • größere Flexibilität des Studiums, sowohl bei der Kombination von Modulen, als auch für die Gestaltung/Absolvierung von Teilzeitstudien
  • Steigerung der nationalen und internationalen Mobilität der Studierenden
  • die Erleichterung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • schnelle/flexible Reaktionsmöglichkeiten für die Hochschulen auf Änderungen/Anforderungen am Arbeitsmarkt

Links

Kontakt

Mag. Stephan De Pasqualin 
Minoritenplatz 3, 1010 Wien
T +43 1 53120-6798
stephan.depasqualin@bmfwf.gv.at