Energieexperte des Ministeriums
Gemäß § 47 (6) Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) hat jede Bundesstelle eine Energieexpertin / einen Energieexperten des Bundes und eine Stellvertretung zu bestellen und deren Namen auf der Website zu veröffentlichen und laufend aktuell zu halten.
Mit der Funktion des Energieexperten wurde im Februar 2024 Herr DI Armin Wabl beauftragt.
Die Stellvertretung ist derzeit nicht besetzt.