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Führung akademische Grade

Sie haben einen akademischen Grad erworben? Wenn Sie ihn führen wollen, sollten Sie Folgendes beachten.

Was bedeutet das Führen eines akademischen Grades?

Führen eines akademischen Grades bedeutet, dass man ihn gegenüber Dritten verwendet, also nach außen hin ersichtlich macht. Weil die Verleihung und damit auch das Führen eines akademischen Grades und an einen besonderen Vertrauensschutz gebunden ist, gibt es strenge gesetzliche Regelungen, wann und in welcher Art und Weise das zu geschehen hat. Wichtig ist, dass es ein Recht, aber keine Pflicht gibt, den akademischen Grad zu führen.

Inländische akademische Grade ...

... können wie folgt geführt werden:

  • im privaten Verkehr ohne Einschränkung - man kann die Grade also auf Briefköpfen, Geschäftsschildern, Visitenkarten und Ähnlichem bedenkenlos anführen.
  • im Verkehr mit Behörden, also die Verwendung in Eingaben jeder Art, vor allem darf man den akademischen Grad in den dafür vorgesehenen Feldern in Formularen anführen.
  • als Ersichtlichmachen in amtlichen Ausfertigungen und Urkunden jeder Art, allerdings nur in abgekürzter Form.

Wie ein inländischer akademischer Grad geführt werden darf, ist gesetzlich vorgeschrieben. Diplom- und Doktorgrade sind demnach dem Namen voranzustellen, Bachelor-, Mastergrade und "PhD" nachzustellen, sofern nicht in Formularen eine andere Abfragestruktur vorgegeben ist. Wobei es alternative Formen des akademischen Grades gibt. So kann die die deutsche bzw. englische oder - wenn vorhanden - auch die lateinische Langfassung sowie die entsprechende Abkürzung des akademischen Grades verwendet werden.

Beispiele:

Mag. phil. Dr. phil. Peter Mayer
Diplom-Ingenieurin oder DI Petra Berger
Dr. techn. Hans Müller, BA MA
Johanna Schneider, MSc PhD

Es haben sich in der Praxis verkürzte Formen eingebürgert, gegen die keine Bedenken bestehen, solange sie weder zu Verwechslungen noch zu falschen Annahmen über die betreffende Person führen. Es ist jedoch anzuraten, sie nur im informellen Bereich zu verwenden. Ein Rechtsanspruch auf das Ersichtlichmachen in Ausfertigungen oder auf die Eintragung in Urkunden in dieser Form besteht nicht.

Beispiel:

MMag. DDr. Petra Schneider

Die Form "Dr.mult." (für mehrere Doktorate) kann mangels gesetzlicher Grundlage nicht geführt werden.
Wurde einer Person derselbe akademische Grad – das heißt ein Grad mit demselben Wortlaut – mehrfach verliehen, so darf dieser Grad auch mehrfach geführt werden. Wer in derselben Studienrichtung zwei oder drei Studien (Diplom- und Doktoratsstudium; Bachelor-, Master- und Doktoratsstudium) aufsteigend studiert hat, kann alle zugehörigen akademischen Grade führen. Der nachfolgende akademische Grad hebt den vorangegangenen nicht auf.

Beispiele:

Josefa Müller, BA BA
Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Josef Berger

Seit 1993 gibt es in Österreich eine weibliche Form von akademischen Graden - zumindest von denjenigen, für die es erforderlich ist, zum Beispiel die "Magistra". Absolventinnen, denen früher ein akademischer Grad in der männlichen Form verliehen worden ist, sind berechtigt, den Grad in der weiblichen Form zu führen. Im privaten Bereich kann auch ein geschlechtsspezifischer Zusatz (z.B. „Dr.in“) geführt werden.

Ausländische akademische Grade ...

... können nach denselben Regeln wie inländische akademische Grade geführt werden.
Wesentliche Voraussetzung für die Führbarkeit eines ausländischen akademischen Grades ist die Verleihung durch eine Institution, die Universität oder Hochschule anerkannt ist.

Die Eintragung in Urkunden ist jedoch nur für akademische Grade aus EU- und EWR-Staaten, der Schweiz sowie akademische Grade in der Theologie von päpstlichen Universitäten möglich.
Die Form, in der ein ausländischer akademischer Grad geführt werden darf, hängt vom Ausbildungsniveau des abgeschlossenen Studiums (Bachelor, Master, Doktor) und von der fachlichen Zuordnung (z.B. Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften) ab.

Beispiele:

Petra Mayer, BA
Boris Vuković, MSc
Peter Schneider, PhD

Mit dem Recht zur Führung der akademischen Grade sind unmittelbar keine weiteren Rechte verbunden, insbesondere keine Berufsrechte.
Wenn ein ausländischer akademischer Grad in Österreich nostrifiziert wurde, ist statt diesem der entsprechende österreichische akademische Grad zu führen.

EU-Regelungen

Die österreichische Regelung ist mit dem EU-Recht konform, vor allem der Berufsqualifikationen-Richtlinie, 2005/36/EG.

Hinweis

Auf andere Titel, die nicht akademische Grade sind (z.B. Berufstitel, Standesbezeichnung Ingenieur, ...), sind die oben beschriebenen Regeln nicht unmittelbar anzuwenden.

Zuständige Behörde

Falls ein Titel in öffentliche Urkunden eingetragen werden soll, ist dafür die betreffende Urkundenbehörde (z.B. Passamt) zuständig. ENIC NARIC AUSTRIA trifft hierüber keine Aussagen.

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