Europäischer Hochschulraum
1999 wurde mit der sogenannten Bologna-Erklärung der Grundstein für den Europäischen Hochschulraum gelegt. Sein Ziel hat bis heute nichts an Gültigkeit verloren: Grenzenloses Studieren und Forschen in ganz Europa möglich zu machen.
Zielsetzungen des Europäischen Hochschulraums
Konkret soll der Europäische Hochschulraum (EHR) Studierenden, Lehrenden und Forschenden sowie dem wissenschaftlichen Personal Mobilität im Sinne von Austausch und Sammlung von Auslandserfahrung im Rahmen qualitätsgesicherter, transparenter und vergleichbarer Studienangebote unter Anerkennung der erbrachten Studienleistungen ermöglichen. So lautete das Ziel der sogenannten "Bologna-Erklärung", auf die sich die Bildungs- und Wissenschaftsminister 1999 geeinigt hatten. Österreich war durch Caspar Einem, dem damaligen Wissenschaftsminister, vertreten.
Bis heute hat sich daran nichts geändert, auch wenn sich mittlerweile 49 europäische Länder und die Europäische Kommission sowie einige Interessensvertretungen am EHR beteiligen. Er reicht also über den Kreis der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hinaus. Aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurde der Russischen Föderation sowie Belarus im April 2022 das Recht zur Teilnahme an Sitzungen des EHR aberkannt. Der Bologna-Prozess ist ein hochschulpolitischer Prozess und als solcher einer kontinuierlichen Adaptierung unterworfen.
Freiwilligkeit
Das Besondere am Bologna-Prozess ist, dass sich die teilnehmenden Länder freiwillig dazu bereiterklären, ihre nationalen Hochschulsysteme entsprechend den gemeinsam formulierten Zielen, Prioritäten und zentralen Verpflichtungen (key commitments) des EHR zu reformieren. Er umfasst demnach weit mehr als nur die Umsetzung der dreigliedrigen Studienarchitektur, die im EHR zum Großteil bereits abgeschlossen ist. Dazu zählen etwa auch Themen, wie die Verbesserung der Qualität von Lehre und Lernen, die sozialen Dimension in der Hochschulbildung oder die faire und transparente Anerkennung von Studienleistungen auseinandersetzt und vieles mehr.
Die Kommuniqués
Politischer Ausgangspunkt für die Umsetzung der Ziele, Prioritäten und zentralen Verpflichtungen (key commitments) im EHR sind die Kommuniqués, die im Rahmen der alle drei Jahre stattfindenden Konferenzen der Hochschulminister:innen des EHR verabschiedet werden. Den Startschuss bildete die Bologna-Erklärung 1999, gefolgt vom Prag-Kommuniqué 2001, Berlin 2003, Bergen 2005, London 2007, Leuven/Louvain-la-Neuve 2009, Budapest/Wien 2010, Bukarest 2012, Jerewan 2015, Paris 2018, Rom 2020 und Tirana 2024. Das nächste Kommuniqué wird im Rahmen der ministeriellen Konferenz im Mai 2027 in Iasi (Rumänien)/Chisinau (Moldau) veröffentlicht werden.
In Tirana haben sich die Ministerinnen und Minister für Hochschulbildung darauf verständigt, die akademischen Grundwerte („Fundamental Values“) des Bologna-Prozesses, wie zum Beispiel institutionelle Autonomie oder akademische Integrität zu erweitern. Zudem wurden auch wieder die Innovation in Lehre und Lernen sowie die soziale Dimension in der Hochschulbildung als prioritäre Themen bekräftigt. Ein weiteres schon seit 1999 festgelegtes Ziel ist, die Mobilität im Hochschulbereich bis zum Jahr 2020 so weit zu steigern, dass mindestens 20 Prozent der Graduierten im EHR einen studienrelevanten Auslandsaufenthalt absolviert haben. Dieses Ziel wurde in Tirana wieder erneuert.
Die europäische Bologna Follow-Up Gruppe
Die europäische Bologna Follow-Up Gruppe (BFUG siehe auch die Stakeholder im Bologna Prozess) als politische Steuerungsgruppe auf europäischer EHR-Ebene bereitet die Ministerinnen- und Ministerkonferenzen und die politischen Kommuniqués inhaltlich vor. Zudem begleitet die BFUG die Umsetzung des jeweils aktuellen Arbeitsprogramms. Sie setzt sich aus Repräsentantinnen und Repräsentanten aller am EHR teilnehmenden Länder, der Europäischen Kommission sowie der europäischen Hochschulvertretungen und diverser anderer einschlägiger Interessenvertretungen zusammen.
Die Umsetzung in Österreich
Die Umsetzung der EHR-Ziele erfolgt in Österreich unter Einbindung möglichst aller betroffenen Stakeholder. Sie sind in der nationalen Bologna Follow-Up Gruppe (nat. BFUG), siehe Die Stakeholder im Bologna Prozess vertreten. Dadurch werden die Expertisen der verschiedenen Interessensvertretungen und Institutionen effizient zusammengeführt und zugleich die Diskussionen und Empfehlungen auf europäischer Ebene auch national reflektiert.
Links
Kontakt
Europäischer Hochschulraum, EU-Bildungsprogramme, Bologna-Prozess und Mobilität
Mag. Stephan De Pasqualin
T +43 1 53120-6798
stephan.depasqualin@bmfwf.gv.at