Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Studieren mit Behinderung

Der Beginn eines Studiums stellt viele Studienanfänger:innen vor besondere Herausforderungen, manchmal auch Hindernisse. Menschen mit Behinderung und Beeinträchtigungen sind oft mit zusätzlichen Barrieren im Alltag an einer Hochschule konfrontiert. An vielen Hochschulen sind daher Beratungs- und Servicestellen für Studierende und Studieninteressierte mit Beeinträchtigung eingerichtet.

Ob öffentliche Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule oder Privatuniverisität - Österreichs Hochschulen bemühen sich darum, Studieren so barrierefrei wie möglich zu gestalten.

Beratungs- und Service-Angebote

Daher sind an allen öffentlichen Universitäten, an vielen Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen eigene Beratungs- und Serviceangebote für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen eingerichtet. An die dort tätigen Behindertenbeauftragten oder die eigenen Abteilungen (z.B. Team Barrierefrei der Universität Wien, Zentrum Integriert Studieren der Universität Graz, Institut Integriert Studieren der Universität Linz, Gender & Diversity Management der FH Campus Wien, Kompetenzstelle Inklusiv Studieren der PH Steiermark) kann man sich bei allen Fragen rund um ein barrierefreies Studieren wenden. Sie bieten Informationen und Unterstützung zur Studienwahl, zum Studium und Studienumfeld, zur Studienbegleitung und zur Interessensvertretung. An den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Linz, Klagenfurt und den Technischen Universitäten Wien und Graz sind Blinden- und Sehbehinderten-Arbeitsplätze eingerichtet, an denen Studierenden auch spezielle Betreuung zur Verfügung steht.

Sonderregelungen für das Studium

Recht auf abweichende Prüfungsmodalitäten

Die Beratungsstellen wissen bestens über die Rechtslage für Studierende mit Behinderung Bescheid. Sie haben etwa im Studium ein gesetzlich verankertes Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung die Ablegung der Prüfung in der vorgesehenen Weise nicht möglich ist. Dies kann – ohne den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung zu beeinträchtigen – eine schriftliche statt einer mündlichen Prüfung (oder umgekehrt) sein oder auch die Möglichkeit die Prüfungszeit zu verlängern oder technische Hilfsmittel, Assistenzen oder Ähnliches in Anspruch zu nehmen.

Erlass des Studienbeitrags

Für Studierende mit Behinderung ist im Universitätsgesetz auch der Erlass des Studienbeitrages (§ 92 Absatz 1 Ziffer 6 UG) vorgesehen.

Curricula bedürfnisgerecht anpassen

Es ist außerdem im UG vorgesehen, dass die Studienpläne die Zielsetzungen von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention zu beachten haben, der das Recht behinderter Menschen auf Bildung anerkennt. Für Studierende mit einer Behinderung sind daher die Anforderungen der Curricula – allenfalls unter Bedachtnahme auf beantragte abweichende Prüfungsmethoden – durch Bescheid zu modifizieren, wobei das Ausbildungsziel des gewählten Studiums erreichbar sein muss (§ 58 Absätze 10 und 11 UG).

Mögliche Abweichungen im Eignungsverfahren zur Zulassung zum Lehramtsstudium

Für Studienwerber:innen für ein Lehramtsstudium gilt, dass vom Nachweis jener Eignungskriterien Abstand zu nehmen ist, die bei Erfüllung der wesentlichen Anforderungen für den angestrebten Beruf aufgrund einer Behinderung nicht erfüllt werden können Bei Bedarf sind im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens geeignete Ausgleichsmaßnahmen insbesondere (Sprach-)Assistenz vorzusehen (§ 65a Absatz 3 UG). So können für stark sehbeeinträchtige und blinde Studienbewerber/innen im Rahmen des schriftlichen Eignungstests am Computer die Prüfungsfragen von Assistenzpersonen vorgelesen und diesen die Antworten wiederum diktiert werden. Prüfungsteile, die aufgrund der Sinnesbeeinträchtigung nicht durchgeführt werden können, beispielsweise das Ablesen von Emotionen aus einem Gesicht, entfallen gänzlich.

Wahlschablonen bei den ÖH-Wahlen

Die Wahlen in sämtliche Organe der Hochschüler:innenschaften (ÖH-Wahlen) der Hochschuleinrichtungen werden barrierefrei organisiert. Für alle Wahlstandorte gibt es Wahlschablonen, um Barrieren für sehbehinderte und blinde Studierende abzubauen.

GESTU - Gehörlos und schwerhörig erfolgreich studieren

Für alle gehörlosen und schwerhörigen Studierenden der Hochschulstandorte Wien und Graz ist die Servicestelle GESTU (GESTU-Wien an der TU Wien und GESTU-Graz an der TU Graz) die zentrale Anlaufstelle. Personen, die an einer anerkannten Hochschule in Wien oder Graz für ein ordentliches Studium inskribiert sind, können die Services von GESTU in Anspruch nehmen. Ziel von GESTU ist es, gehörlosen und schwerhörigen Studierenden mit individuellen Unterstützungsleistungen einen barrierefreien Zugang zum Studium zu ermöglichen.

GESTU berät:

  • gehörlose und schwerhörige Studierende
  • gehörlose und schwerhörige Studieninteressierte
  • Lehrende und Mitarbeiter:innen der Wiener und Grazer Hochschulen

Beratungsgespräche können wahlweise in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS) bzw. deutscher oder englischer Schrift- und Lautsprache geführt werden.

GESTU bietet:

  • Begleitung durch das gesamte Studium – vom Bachelor bis zum PhD, von der STEOP bis zur Abschlussprüfung
  • Koordination von Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher:innen in den Lehrveranstaltungen der Studierenden
  • Organisation von studentischen Mitarbeiter:innen für Mitschriften, Lernunterstützung oder Lektorate
  • technische Hilfsmittel (z.B. Raummikrofone, Graz: Untertitelung von aufgezeichneten Lehrveranstaltungen)
  • Unterstützung bei Problemen oder Diskriminierung im Studium

Auch Lehrende können von den Leistungen der Servicestelle profitieren. Zu Beginn jedes Semesters informiert GESTU die jeweiligen Lehrenden, dass eine gehörlose oder schwerhörige Person an ihrer Lehrveranstaltung teilnehmen wird und was es dabei zu beachten gibt. Bei Fragen rund um eine barrierefreie Lehre steht GESTU beratend auch während des Semesters zur Verfügung.

Weiters werden im Rahmen von GESTU neue Fachgebärden entwickelt. Für viele Fachbegriffe im Studium gibt es in der ÖGS noch keine adäquaten Gebärden. Daher entwickeln gehörlose Studierende diese im Laufe des Semesters und nehmen sie als Video auf. Damit diese Fachgebärden auch nachfolgenden Studierenden und Dolmetscher:innen zur Verfügung stehen, werden sie auf einer Online-Plattform gesammelt (https://fachgebaerden.tuwien.ac.at).

Links:

Universitätslehrgang Modus an der Universität Salzburg

Der Universitätslehrgang „Übersetzen und Dolmetschen für Gebärdensprachen, Schriftdeutsch und Internationale Gebärde“ – Modus gibt gehörlosen Gebärdensprachbenutzer:innen einen chancengleichen und barrierefreien Zugang zu einer Ausbildung für Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen. Unter besonderer Berücksichtigung der sprachlichen und kulturellen Kompetenzen wird gehörlosen Gebärdensprachbenutzer:innen der Zugang zu Berufsfeldern im Bereich Dolmetschen und Übersetzen ermöglicht und ihnen die dafür notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt. Zugleich entspricht dieser Lehrgang dem steigenden Bedarf an Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen in Gebärdensprachen und bietet eine Grundlage für die Berufsausübung in diesem Bereich.

Finanzielle Unterstützung

  • Allgemeine Informationen zur Studienförderung
  • Längere Auszahlung der Familienbeihilfe:
    • Für Studierende mit einer erheblichen Behinderung (mindestens 50 Prozent) kann der Bezug der Familienbeihilfe bis zum vollendeten 25. Lebensjahr – also um ein Jahr - verlängert werden. Die Familienbeihilfe wird auch dann weiter gewährt, wenn der Leistungsnachweis von 16 ECTS (oder 8 Semesterwochenstunden) nach dem ersten Studienjahr nicht vollständig erbracht werden kann. Ein Studienerfolgsnachweis ist aber in jedem Fall dem Finanzamt vorzulegen, um nachzuweisen, dass das Studium tatsächlich betrieben wird.
  • Zusätzliche Studienunterstützung:
    • Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht). Entsprechend begründete Ansuchen können beim Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung oder bei einer regionalen Stipendienstelle eingebracht werden.
  • Unterstützung für den Ausgleich des Mehraufwandes und für Hilfsmittel
    • Das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen können unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand eine Ausbildungsbeihilfe gewähren. Außerdem können die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, sowie für Mobilitätshilfen zur Erreichung des Studienortes (Training in Orientierung und Mobilität, Blindenführhund, Fahrtkosten) ganz oder teilweise übernommen werden.

Links

Download

Kontakt

Hedwig Mahn, BA
T +43 1 53120-6048
hedwig.mahn@bmfwf.gv.at