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Pädagogische Hochschulen

Aus-, Fort- und Weiterbildung für Pädagog:innen

Die Pädagogischen Hochschulen (PH) bieten folglich Lehramtsstudien für die Primarstufe (Volksschule) und für die Sekundarstufe (Berufsbildung). Für die Sekundarstufe (Allgemeinbildung) und für die Sekundarstufe (Berufsbildung) an und ermöglichen Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern ein Lehramt zu erlangen. In der Sekundarstufe Allgemeinbildung tun sie das im Verbund (beziehungsweise Cluster) mit den öffentlichen Universitäten. Dieses Lehramtsstudium wird aktuell grundlegend reformiert. Dies führt zu einer Studienverkürzung um ein Jahr, die im Studienjahr 2025/26 für das Lehramtsstudium in der Primarstufe und ein Jahr darauf, im Studienjahr 2026/27 für die Lehramtsstudien in der Sekundarstufe wirksam werden.  

Für das Lehramtsstudium in der Sekundarstufe Allgemeinbildung, das Universitäten und PH gemeinsam anbieten, führt das dazu, dass das Bachelorstudium nur mehr drei statt vier Jahre dauert und 180 ECTS-Punkte statt 240 ECTS-Punkte umfasst. Die Dauer des zweijährigen Masterstudiums (im Umfang von 180 ECTS-Punkten) bleibt hingegen gleich. Mit dieser Reform geht euch eine umfassende Novellierung der Curricula für das Studium einher. (siehe PädagogInnenbildung Neu)

In anderen pädagogischen Bereichen (zum Beispiel Elementarpädagogik) bieten die Pädagogischen Hochschulen Bachelorstudien an. Im Rahmen der Fort- und Weiterbildung begleiten sie Pädagoginnen und Pädagogen durch ihr gesamtes Berufsleben.

Praxisnah und forschungsgeleitete Lehre zum Nutzen der Gesellschaft 

Oberste Prämisse der Pädagogischen Hochschulen ist es, durch praxisnahe und forschungsgeleitete Lehre Pädagoginnen und Pädagogen zu befähigen, Kinder und Jugendliche für das Lernen zu begeistern, in ihrer Entfaltung zu fördern und sie mit dem für das Leben und den zukünftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten. Pädagogische Hochschulen haben die Aufgabe, Wissen zu mehren und in der Gesellschaft verfügbar zu machen, insbesondere im Rahmen einer wissenschaftlichen und persönliche Weiterentwicklung von Personen sowie einer professionsorientierten Forschung  und Schulentwicklungsberatung (Unterricht, Organisation, Teams). Sie widmen sich daher auch aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen und binden diese in Lehrveranstaltungen und Forschungsprojekte ein. Durch diese anwendungsorientierte Lehre werden Studierende befähigt, den Herausforderungen des Berufsfelds kompetent zu begegnen.

Gesetzliche definierte Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen

Die Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen sind in § 8 HochschulgesetzG folgendermaßen definiert: 

  • Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern mit dem Fokus auf die pädagogische Profession und ihre Berufsfelder im Rahmen von Lehre und Forschung nach internationalen Standards durch Angebote der bildungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und pädagogisch-praktischen Ausbildung.
  • Forschung in allen pädagogischen Berufsfeldern, um wissenschaftliche Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Lehre zu erlangen.
  • Mitwirkung im Rahmen ihrer wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Lehre und Forschung an der Schulentwicklung sowie an der Qualitätsentwicklung von Bildungsinstitutionen, vornehmlich Schulen durch deren die Begleitung und Beratung
  • Vermittlung der Befähigung zur verantwortungsvollen Ausübung von pädagogischen Berufen durch entsprechende Schul- und Berufspraxis sowie durch wissenschaftlich-berufsfeldbezogene Forschung und Lehre 

Organisation der Pädagogischen Hochschulen

Von den 14 PH sind neun öffentliche Pädagogische Hochschulen, die als Einrichtungen des Bundes als nachgeordnete Dienststellen geführt werden. Acht davon unterstehen dem  Bundesministerium für Bildung, eine, die Hochschule für Agrar-  und Umweltpädagogik, dem  Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und WasserwirtschaftBundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft.

Die anderen fünf sind anerkannte private Pädagogische Hochschulen in Trägerschaft einer vom Bund verschiedenen Rechtsperson (zum Beispiel einer Diözese der Katholischen Kirche oder einer eigens eingerichteten Stiftung).

Steuerung der Pädagogischen Hochschulen

Die Steuerung der Pädagogischen Hochschulen erfolgt derzeit im Wesentlichen durch den Ziel- und Leistungsplan / Ressourcenplan (ZLP/RP),  der zwischen dem zuständigen Bundesministerium und der Pädagogischen Hochschule für einen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen wird. Darüber hinaus legt der Pädagogische Hochschulen – Entwicklungsplan“ (PH-EP) die Positionierung der Pädagogischen Hochschulen als Hochschulsektor im österreichischen Gesamthochschulsystem sowie seine qualitätsorientierte (Weiter-)Entwicklung 2021- bis 2026 fest.

Übersicht über die 14 Pädagogischen Hochschulen in den vier Verbünden

Verbund Nord-Ost

Verbund Süd-Ost

Verbund Mitte

Verbund West

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