Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen 2025-2029
Die Bundesregierung setzt ein starkes Zeichen im Kampf gegen Gewalt an Frauen: Mit dem heutigen Ministerratsbeschluss wird die koordinierte Erstellung eines Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen (NAP) gestartet, nachdem dieser auch im Regierungsprogramm verankert wurde.
Statement von Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner: „Gewalt an Frauen ist keine Privatsache. Sie ist ein strukturelles Problem und sie verlangt eine strukturelle Antwort. Der Nationale Aktionsplan ist, woran die Arbeit dieser Regierung im Bereich Gewaltschutz in fünf Jahren gemessen werden soll. Damit schaffen wir eine Gesamtstrategie, die klar macht, dass Gewalt an Frauen in Österreich keinen Platz hat - nicht offline, nicht online, nicht auf der Straße und nicht zu Hause.“
Ein Meilenstein für wirksamen Gewaltschutz
Mit dem Nationalen Aktionsplan 2025–2029 verpflichtet sich die Bundesregierung zur langfristigen, ressortübergreifenden Erarbeitung und Umsetzung konkreter Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Der Plan erfüllt zentrale Empfehlungen des Europarats (GREVIO), des Rechnungshofes sowie der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (2024/1385).
Ziele des Nationalen Aktionsplans:
- Umsetzung der Istanbul-Konvention auf strategischer Ebene
- Verankerung konkreter Umsetzungsziele, Zeitpläne und Zuständigkeiten
- Koordinierte Maßnahmen zuständiger Ressorts unter Einbindung von NGOs, Fachstellen und Wissenschaft
- Transparente Darlegung von Zuständigkeiten und Vorhaben
Die Erstellung erfolgt unter Federführung des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) gemeinsam mit dem Bundesministeriums für Justiz (BMJ), dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministeriums für Bildung (BMB). Im Nationalen Aktionsplan sollen auch die bereits im Regierungsprogramm angekündigten Gewaltschutzmaßnahmen verankert warden. Als Grundlage des Nationalen Aktionsplans dienen die Vorarbeiten der Gewaltschutzstrategie zur Koordinierung und Vernetzung mit Fokus auf Beratung gewaltbetroffener Frauen in Österreich.
Es ist das erklärte Ziel dieser Bundesregierung, Frauen besser vor sexueller Belästigung zu schützen, offline sowie online. Denn es sind vor allem Frauen, die ungefragt Penisbilder über soziale Netzwerke, auf Dating-Plattformen oder via Messenger-Diensten auf ihr Handy geschickt bekommen. Das ist sexuelle Belästigung im digitalen Raum und führt bei den Betroffenen oft zu Gefühlen wie Ärger, Entsetzen, Ekel, Scham oder Hilflosigkeit. Dennoch ist diese Form der sexuellen Belästigung derzeit strafrechtlich nicht verfolgbar.
Wie im Regierungsprogramm vorgesehen präsentieren wir deshalb einen Gesetzesvorschlag, der die Zusendung von unerwünschten Penisbildern im Strafgesetzbuch unter Strafe stellt.
Statement von Justizministerin Anna Sporrer: „Das unaufgeforderte Verschicken von Penisbildern ist kein Kavaliersdelikt, sondern bedeutet für Betroffene eine enorme Belastung und geht neben Ärger oft auch mit Hilflosigkeit, Ekel und Scham einher. Damit ist jetzt Schluss: In Zukunft wird es für die Täter unangenehm und nicht mehr nur für die Opfer. Denn wir stellen die unaufgeforderte Übermittlung von Penisbildern unter Strafe. Wo sich Betroffene bisher nur mit großem Zeit- und Geldaufwand zivilrechtlich wehren konnten, drohen bald strafrechtliche Konsequenzen. Wir als Bundesregierung machen ernst, wenn es um den besseren Schutz von Frauen und auch Männern vor Online-Gewalt geht. Online-Kommunikation ist kein rechtsfreier Raum.“